Kosten und Abrechnungen

Gesetzliche Krankenversicherung

Die Behandlungskosten werden von Ihrer Krankenkasse übernommen, wenn eine behandlungsbedürftige Erkrankung vorliegt. In der psychotherapeutischen Sprechstunde, die als erstes bei mir vereinbart wird, findet im Gespräch die Diagnose einer psychischen Erkrankung statt und es folgen daraus Empfehlungen, die entweder in einer ambulanten Psychotherapie, einer teil- oder vollstationären Therapie, einer psychiatrischen Mitbehandlung oder weiterführender somatischer Behandlungen liegen kann. Bitte bringen Sie hierzu Ihre elektronische Gesundheitskarte (Krankenkassenkarte) mit.

Private Krankenversicherung

Als privat versicherte:r Patient:in ist die Übernahme der Behandlungskosten i. d. R. ganz oder teilweise gesichert. Sie sollten sich vor Behandlungsbeginn zur Absicherung die jeweilige Kostenübernahme Ihrer Versicherung schriftlich bestätigen lassen, die Unterlagen zur Beantragung erfragen und zum Erstgespräch mitbringen. Bei der Kostenübernahme durch die private Krankenkasse sind die ersten Sitzungen (Probatorik) automatisch bewilligt. Alle weiteren Leistungen müssen zumeist (in Abhängigkeit von den Vertragsbedingungen Ihrer Versicherung) beantragt werden. Die Kosten richten sich nach der Gebührenordnung für Ärzt:innen (GOÄ).

Beihilfe

Als beihilfeberechtigte:r Versicherte:r ist die Übernahme der Kosten i. d. R. ganz gesichert. Sie sollten sich die zur Beantragung notwendigen Unterlagen zukommen lassen und zum Erstgespräch mitbringen. Bei der Kostenübernahme durch die Beihilfe sind die ersten Sitzungen (Probatorik) automatisch bewilligt. Alle weiteren Leistungen müssen beantragt werden. Die Kosten richten sich auch hier nach der Gebührenordnung für Ärzt:innen (GOÄ).

Selbstzahlleistung

In diesem Fall tragen Sie die Kosten der Psychotherapie selbst. Sie haben keine Formalitäten oder Einschränkungen zu beachten. Ihre Krankenkasse und andere Institutionen erhalten keine Daten aus der Behandlung oder über Sie. Die Kosten richten sich auch hier nach der Gebührenordnung für Ärzt:innen (GOÄ).

Sozialamt

Im Fall einer fehlenden Krankenversicherung kann die psychotherapeutische Behandlung beim Sozialamt beantragt werden.